Information des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezüglich eines aktuellen ECDC-Risk Assessments zu Ceftriaxon-resistenten Neisseria gonorrhoeae-Stämmen:
Wir dürfen Ihnen zur Information ein ECDC-Risk Assessment zum Anstieg von Gonorrhoe-Fällen verursacht durch Ceftriaxon-resistente N. gonorrhoeae (einschließlich MDR/XDR-Stämme) übermitteln. Dabei bestehen auch vermehrt Hinweise auf Übertragungen innerhalb der EU/EWR und UK; der Fallimport nach Europa wird aber nach wie vor häufig beobachtet. In Österreich ist je ein Fall in den Jahren 2022 und 2025 bekannt, beide mit Reisehistorie.
ECDC-Risikoeinschätzung: Für Personen mit mehreren oder häufig wechselnden Sexualpartner:innen und jenen mit ungeschütztem Sex mit gelegentlichen/neuen Sexualpartner:innen besteht in der EU/EWR ein geringes bis mäßiges, bei Reisen dieser Personen in Gebiete mit erhöhter Verbreitung ein mäßiges Gesamtrisiko. Bei Etablierung einer anhaltenden Übertragung in der EU/EWR, könnte die Wirksamkeit der Behandlung mit Ceftriaxon erheblich verringert werden, was die Behandlungsmöglichkeiten potenziell einschränken und die Behandlung erschweren würde.
23.07.2026
Informationen des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Am 17. Mai 2026 erklärte die WHO den durch das Bundibugyo-Virus (BDBV) verursachten Ausbruch der Ebola-Viruserkrankung in der Demokratischen Republik Kongo zu einem PHEIC (gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, Public Health Emergency of International Concern).
Aktuelle Situation:
- Nach Angaben der WHO wurden bis zum 20. Mai 2026 in der Demokratischen Republik Kongo 600 Verdachtsfälle und 139 mutmaßliche Todesfälle gemeldet. Zwei weitere bestätigte Fälle mit einer Reisegeschichte aus der Demokratischen Republik Kongo wurden zudem in Uganda gemeldet. In der Demokratischen Republik Kongo wurden in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu 51 Fälle bestätigt.
- Da der Ausbruch erst vor kurzem gemeldet wurde und Unsicherheiten hinsichtlich der verfügbaren epidemiologischen Daten bestehen, ist es wahrscheinlich, dass der Ausbruch umfangreicher ist, als derzeit berichtet wird. Dies nicht nur hinsichtlich der Zahl der betroffenen Fälle, sondern auch hinsichtlich seiner geografischen Ausdehnung.
- Eine Übertragung des BDBV erfordert direkten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von lebenden oder verstorbenen infizierten Menschen sowie mit Oberflächen und Materialien, die mit infektiösen Flüssigkeiten verunreinigt sind. Eine Übertragung kann auch durch Kontakt mit toten oder lebenden infizierten Tieren erfolgen, einschließlich des Umgangs mit und/oder des Verzehrs von Buschfleisch, oder durch den Besuch von Höhlen oder Minen, die von Fledermäusen besiedelt sind.
- Im Gegensatz zum häufiger nachgewiesenen Zaire-Ebolavirus gibt es derzeit keine zugelassenen Impfstoffe oder spezifischen Behandlungsmethoden für die durch das Bundibugyo-Virus verursachte Krankheit.
- Die Sterblichkeitsrate bei Ebola-Virus-Erkrankungen der Bundibugyo-Variante wird auf 30‑50 % geschätzt (WHO). Dies ist niedriger als die angegebenen Sterblichkeitsraten für die Zaire- und Sudan-Variante (>60 % bzw. >40 %).
Aktuelle Risikoeinschätzung (ECDC):
- Obwohl die epidemiologischen Informationen nach wie vor begrenzt sind und erhebliche Unsicherheiten bestehen, wird das Infektionsrisiko für Personen aus der EU/dem EWR, die in den betroffenen Gebieten leben oder dorthin reisen, als gering eingeschätzt, sofern sie die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Eine Übertragung setzt direkten Kontakt mit Blut, Sekreten, Organen oder anderen Körperflüssigkeiten von verstorbenen oder lebenden infizierten Menschen oder Tieren voraus; all dies sind Expositionsszenarien, die für Reisende aus der EU/dem EWR oder im Ausland lebende Personen in den betroffenen Gebieten unwahrscheinlich sind.
- Für Mitarbeiter:innen humanitärer, religiöser und anderer Organisationen, insbesondere Gesundheitspersonal, das in direktem Kontakt mit Patient:innen und/oder lokalen Gemeinschaften in den betroffenen Gebieten steht, besteht ein höheres Risiko, mit dem Virus in Kontakt zu kommen. Sofern sie die entsprechenden Maßnahmen zur Infektionsprävention und -kontrolle einhalten, ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion für diese Gruppe ebenfalls gering.
- Der wahrscheinlichste Übertragungsweg, über den das Virus in die EU/den EWR gelangen könnte, sind Personen mit einer BDBV-Infektion, die aus betroffenen Gebieten in die EU/den EWR reisen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen (insbesondere durch den bislang größten Ebola-Ausbruch in West-Afrika 2013-2016) ist jedoch davon auszugehen, dass mit importierten Fällen nur selten zu rechnen ist.
- Die Wahrscheinlichkeit einer Sekundärübertragung von BDBV innerhalb der EU/des EWR und das Auftreten anhaltender Übertragungsketten innerhalb der EU/des EWR wird als sehr gering eingeschätzt, da davon ausgegangen werden kann, dass Fälle umgehend identifiziert und isoliert werden und empfohlene Kontrollmaßnahmen umgesetzt werden. Obwohl eine BDBV-Infektion bei betroffenen Personen zu schweren Erkrankungen führen kann, wird erwartet, dass die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit auf Bevölkerungsebene in der EU/im EWR sehr gering sind, da mit sehr wenigen Fällen zu rechnen ist.
- Daher wird das derzeitige Gesamtrisiko von BDBV für die allgemeine Bevölkerung in der EU/im EWR als sehr gering eingeschätzt.
Maßnahmen vor Ort und international:
- Die lokalen Gesundheitsbehörden haben mit Unterstützung der WHO bereits eine Reihe von Kontrollmaßnahmen eingeleitet, darunter die Entsendung von Rapid-Response-Teams in die betroffenen Regionen, eine verstärkte Koordination auf Provinzebene, den Ausbau von Surveillance- und Testkapazitäten sowie Risikokommunikation mit Fokus auf angemessene Präventionsmaßnahmen für Gesundheitspersonal.
- Der Unions-Mechanismen zur Unterstützung vor Ort wurden aktiviert. Darunter die EU Health Taskforce, welche die Entsendung von Expert:innen ermöglicht. Betroffene Länder können über den Union Civil Protection Mechanism Unterstützung (Entsendung von Expert:innen sowie verschiedene medizinische Kapazitäten, medizinische Evakuierungen, mobile Labore und medizinische Gegenmaßnahmen).
Hinweise für Reiserückkehrer:innen:
- Selbst nach Aufenthalt in einem Ebola-Ausbruchsgebiet ist die Wahrscheinlichkeit einer Ebola-Infektion gering, wenn kein enger Kontakt mit einer an Ebola erkrankten oder verstorbenen Person bestand. Reisende, die aus einem Ausbruchsgebiet zurückkehren, sollten sich, auch wenn keine Symptome bestehen, an die lokal zuständige Gesundheitsbehörde wenden. Diese gibt weitere Informationen und Empfehlungen zur Überwachung des Gesundheitszustandes.
- Reiserückkehrer:innen, die innerhalb von 21 Tagen nach einem Aufenthalt in einem Ausbruchsgebiet Symptome verspüren bzw. eine Ebola-Infektion vermuten, sollten zu Hause bleiben, jedenfalls telefonisch mit einem Arzt bzw. ihrer Ärztin oder der lokal zuständigen Gesundheitsbehörde in Kontakt treten und nicht selbstständig eine Praxis oder Ambulanz aufsuchen.
Hinweise für Ärzt:innen und medizinisches Fachpersonal:
- Bei der Abklärung von Patient:innen mit Symptomen, die mit einer Ebola-Viruserkrankung vereinbar sind, ist die Reiseanamnese essentiell (aktuelle Ausbreitung des Ausbruchs ist z.B. bei ECDC ersichtlich: Ebola virus disease outbreak in the Democratic Republic of the Congo and Uganda, um das Expositionsrisiko abschätzen zu können, sowie die Berücksichtigung möglicher Differenzialdiagnosen (häufig insbesondere Malaria).
- Ein begründeter Verdacht auf eine Ebola-Infektion, ist durch den/die Ärzt:in an die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zu melden, die weitere Maßnahmen (Absonderung/Isolation, Transport in eine geeignete Krankenanstalt, Probennahme/-untersuchung etc.) veranlasst.
- Es darf auf den Ebola-Notfallplan hingewiesen werden, welcher wesentliche Aspekte des Umgangs mit Ebola in Österreich enthält: https://www.sozialministerium.gv.at/dam/jcr:630a971d-b374-4ef2-a5e8-3963710ce7d3/Ebola-Notfallplan%20(April%202015).pdf
Weiterführende Informationen:
Mai 2026
Wichtige Takeaways:
- Mit Inkrafttreten am 09.05.2026 wurde die bestehende Meldepflicht für Hantavirus-Erkrankungs- und Todesfälle auf Verdachtsfälle von Mensch-zu-Mensch übertragbaren Hantavirus-Infektionen erweitert.
- Das Andes-Virus (ANDV) ist ein HPS-verursachendes Virus, das in Amerika endemisch ist und das einzige Hantavirus darstellt, bei dem bisher eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung bekannt ist.
- Die Prodromalphase ist gekennzeichnet von Fieber, Muskelschmerzen und Magen-Darm Beschwerden, gefolgt vom plötzlichen Auftreten von Atemnot und Hypotonie.
- Zur fachlichen Beratung und zur Abklärung der adäquaten Vorgehensweise kann die Referenzklinik für Hoch-ansteckende Infektions- und Tropenkrankheiten der Klinik Favoriten kontaktiert werden.
Mai 2026

